Stand: 01.01.2015
1. Präambel
1.1 mit Handkuss (nachstehend “Auftragnehmer” genannt) nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Kunden (nachstehend auch „Auftraggeber“, „Besteller“, „Übernehmer“ oder auch „Käufer“ genannt) welche via der Website www.mithandkuss.com (nachstehend „Website“ oder „Online-Shop“ genannt) ihre Bestellungserklärung abgeben. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Vom Auftragnehmer gestellte Angebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. für den Auftragnehmer unverbindlich hinsichtlich Ware und Preis. Der Auftragnehmer ist bei Lieferschwierigkeiten nicht zur Erfüllung (Lieferung der Ware) verpflichtet.
Auftragnehmer stellt mit seiner Website lediglich eine Aufforderung zur Angebotslegung durch den Besteller dar. Der Kaufvertrag kommt wie folgt zustande. Indem der Besteller durch Mausklick den Befehl ” Bestellung absenden” ausführt, gibt der Besteller mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Auftragnehmer nimmt die Bestellung des Bestellers via des Online-Shops durch Zusendung einer Bestätigung per E-mail an, womit der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen oder die dieser sonst zu vertreten hat, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und geschehen auf dessen Gefahr.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten als bloß annähernd geschätzt und sind für den Auftragnehmer unverbindlich.
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers auf dem kostengünstigsten Transportweg und – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Waren der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportbeauftragten übergeben worden sind. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Für Lieferungen innerhalb Österreich werden Versandkosten in der Höhe von € 9,00 (Euro neunkommanull), für Lieferungen ins europäische Ausland (also innerhalb der EU) Versandkosten in der Höhe von € 19,00 (Euro neunehnkommanull) dem Besteller in Rechnung gestellt. Schreibt der Auftraggeber einen bestimmten Transportweg vor, trägt er dadurch eventuell entstehende Mehrkosten.
Alle Lieferungen werden nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten ausgeführt; Teillieferungen sind zulässig. Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernehmen wir nicht. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, insbesondere durch Lieferanten des Auftragnehmers und/oder dessen beauftragte Subunternehmen, aber auch vom Auftragnehmer zu vertretende Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen ,z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug können -soweit nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen- nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen schwere Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Sendungen zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert. Etwaige Rücklieferungen – von berechtigten Reklamationen abgesehen – erfolgen ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten die Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
3.3 Es werden ausschließlich Zahlungen per Vorauskasse oder via Pay Pal akzeptiert.
4. Zahlung
4.1 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder bei Teillieferungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, betreffend der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung bzw. betreffend der Lieferung jeder Teillieferung Rechnung bzw. Teilrechnung zu legen.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Produkte und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese bis dahin so aufzubewahren, dass eine Aussonderung auf Wunsch des Auftragnehmers innerhalb von drei Werktagen möglich ist. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer Zugang zu den ausgesonderten mit Eigentumsvorbehalt behafteten Produkten und Zubehörteilen innerhalb von drei Werktagen zu gewährleisten.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme -sei diese auch nur vorübergehend bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises- ist der Auftragnehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Gewährleistung, Garantie und Haftung
6.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber, sofern dieser kein Kaufmann oder ein Unternehmen/Unternehmer ist, innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Fristen vorerst nur die Mängelbehebung (Verbesserung) an der Ware verlangen, es sei denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl auch berechtigt den Austausch der Ware vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen oder durchführen zu lassen. 6.1.1. Kleidungsstücke sind bei Tausch binnen gesetzlicher Frist weder getragen noch beschädigt. Der Auftraggeber akzeptiert keinen Umtausch und keine Rückgabe von getragenen oder beschädigten Kleidungsstücken (es sei denn, es handelt sich bei der Beschädigung um einen Fabrikationsfehler).
6.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das Selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
6.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und/oder Zubehör (wie z.B. Stoffbänder, Kunststoffbänder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter oder Benutzung der Ware entgegen der Warnhinweise und/ oder Produktanleitung und Produkthinweise (sei es auf Website angeführt oder dem Produkt beigelegt (wie insbesondere das Duschen, Baden, Schwimmen, Tauchen und/oder Händewaschen mit der Ware). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Produkten Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
6.4 Sollten über den obengenannten Gewährleistungsrahmen hinaus zusätzliche Garantieleistungen seitens des Auftragnehmers zugestanden werden, dann sind diese jedenfalls durch jene Garantiezusagen, welche der Auftragnehmer seitens seiner Lieferanten zugesanden bekommet, begrenzt.
6.5 Die vereinbarte Beschaffenheit des Liefergegenstandes bemisst sich ausschließlich nach den Eigenschaften, Merkmale, Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes wie sie in den Produkthinweisen, -anleitungen sowie den Warnhinweisen auf der Website angeführt und/oder dem Produkt beigelegt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine über diese auf der Website angeführten und/oder dem Produkt beigelegten Produkthinweisen, -anleitungen sowie den Warnhinweisen widerstreitende bzw. hinausgehende Einstandspflicht (Gewährleistung) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstige dem Auftraggeber überlassenem Informationsmaterial sind nicht als derartige Zusagen für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen und fallen somit nicht unter die vorgenannte Einstandspflicht. Für Herstellungs-, Material- oder Verpackungsmängel von Seiten eines Zulieferanten haftet der Auftragnehmer -soweit gesetzlich nicht durch zwingendes Recht unzulässig- nur insoweit und nur im Rahmen, indem der Zulieferant haftet. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Abtretung von Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Zulieferanten. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Zulieferant seine gerichtlich festgestellte Pflicht nicht erfüllt.
6.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Mangelfolgeschäden.
7. Fernabsatzgeschäft
7.1 “Fernabsatz” bzw. ein “Fernabsatzgeschäft” im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt.
7.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
7.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 7.2 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
7.4 Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, die auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, weiter vom Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgenommen sind Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften. Weiters ausgenommen sind Hauslieferungen. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten Verträge ausgenommen.
7.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
7.6 Im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abgeltung der Verpackungskosten des betroffenen Produktes durch den Auftraggeber, sofern der Konsument die Verpackung geöffnet hat.
8. Vertragsrücktritt
8.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden (Auftraggeber), ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
8.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
9. Aufrechnung
9.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
10. Höhere Gewalt
10.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie zb. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse gelten befreiend für den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
11. Datenschutz und Adressenänderung
11.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer darüber hinaus (bis auf Widerruf) die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma in eine Referenzliste, sowie stimmt der Auftraggeber (bis auf Widerruf).
11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
11.3 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass er vom Auftragnehmer via E-Mail, Fax, SMS und Telefon zu Werbezwecken kontaktiert werden darf insbesondere zur Übermittlung des Newsletters von Auftragnehmer. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
12.2 Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
12.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.